Rücksicht im Wald kommt an!
Willkommen bei Trekking Bayern. Wir freuen uns über das Interesse einen unserer Trekking-Plätze zu nutzen. Dabei bitten wir wenige, aber dafür umso wichtigere, Regeln zu beachten:
1. Die Natur respektieren
Du befindest dich im Naturpark Steinwald und im Naturschutzgebiet Waldnaabtal – bitte nimm Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere. So können alle den Aufenthalt in der Natur genießen.
2. Die Trekking-Plätze richtig nutzen
Zelten ist nur auf den dafür ausgewiesenen Trekkingplätzen in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober erlaubt. „Wildes Campen“ ist verboten. Die Trekkingplätze dürfen mit max. fünf Zelten (für je 2-3 Personen) belegt und nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung benutzt werden. Buchungsanfragen können Sie auf dieser Seite stellen.
Mit der Buchung erkennen die Benutzer die Benutzerordnung an. Buchungsbestätigungen sind den „Camp-Betreuern“ auf Verlangen vorzuzeigen. Die Benutzung eines Trekkingplatzes ist jeweils nur für eine Nacht erlaubt.
3. Feuer verboten
Feuer und Koch-/Grillgeräte jeglicher Art sowie Rauchen ist verboten. Die Waldbrandgefahr ist zu hoch!
4. Nimm deinen Müll wieder mit
Bitte hinterlasse keine Spuren – du bist verpflichtet, deinen Müll wieder mitzunehmen. Schäden oder Verunreinigungen meldest du bitte dem Forstbetrieb Waldsassen:
Telefon 09632 9223-0, Mail info-waldsassen@baysf.de
5. Toilette
Benutze bitte die vorhandene Trockentoilette. Werf keinen Müll oder sonstige Gegenstände, die nicht verrotten können, in die Toilette. Abdeckmaterial (ist auf den Trekkingplätzen vorhanden) mindert den Geruch und trägt zur Kompostierung bei. Verwende es sparsam.
6. Die Stille genießen
Vermeide Lärm, um Tiere und andere Gäste nicht zu stören. Die Nutzung von Musik- und Abspielgeräten ist nicht erlaubt.
7. Waldtypische Gefahren
Die Benutzung des Trekkingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden, insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume, wird keine Haftung übernommen. Informiere dich über Unwetterwarnungen.
8. Camp-Betreuung
Die Camp-Betreuer sorgen dafür, dass sich die Trekkingplätze in einem guten Zustand befinden. Sie können dir helfen, falls es Probleme gibt. Auf Verlangen ist die Buchungsbestätigung vorzuzeigen, führe sie daher stets mit. Sie sind ebenso berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie können Gäste vom Platz verweisen, wenn das im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist.
9. Befahren von Waldwegen
Das Befahren von Waldwegen mit Motorrädern oder Personenkraftwagen ist nicht gestattet.